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LG Magdeburg, 28.10.2010 - 4 O 488/10 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 110 SGB 10, § 254 BGB, § 276 BGB, § 823 BGB
Haftung für einen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe eingetretenen Schaden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.01.2001 - VI ZR 49/00
Verschulden bei Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften
Auszug aus LG Magdeburg, 28.10.2010 - 4 O 488/10
Danach setzt grobe Fahrlässigkeit einen objektiv schweren und subjektiv nicht entschuldbaren Verstoß gegen die Anforderung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt voraus; die Sorgfalt muss in ungewöhnlich hohem Maß verletzt und es muss dasjenige unbeachtet geblieben sein, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (vgl. BGH MDR 2001, 569).Der Klägerin ist auch nicht dahingehend zu folgen, dass die Entscheidung des BGH vom 30.01.2001 (abgedruckt in MDR 2001, 569 - 570) auf den vorliegenden Fall anwendbar ist und bereits aus dem objektiven Verstoß gegen elementare Sicherungspflichten auf ein subjektiv gesteigertes Verschulden geschlussfolgert werden kann.
- BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91
Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit
Auszug aus LG Magdeburg, 28.10.2010 - 4 O 488/10
Vielmehr erscheint eine Inanspruchnahme des haftungsprivilegierten Schädigers im Wege des Rückgriffs nur dann gerechtfertigt, wenn eine auch subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung vorliegt, die das in § 276 Abs. 1 BGB bestimmte Maß erheblich überschreitet (vgl. BGH VersR 1988.474, 475 m.w.N. sowie BGHZ 119, 147, 149). - BGH, 15.05.1997 - III ZR 250/95
Rechtsfolgen der Verletzung der Fürsorgepflicht und der Dienstaufsicht über einen …
Auszug aus LG Magdeburg, 28.10.2010 - 4 O 488/10
Die Vorschrift hat im Vergleich zu § 640 Abs. 1 RVO a.F., an dessen Stelle sie getreten ist, an dem haftungsauslösenden Verschuldensgrad nichts geändert (vgl. auch BT-Drucksache 13/2204 S. 101; BGH NJW 1998, 298, 301). - OLG Frankfurt, 08.11.1994 - 8 U 103/94
Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften; Regreß; Grobe Fahrlässigkeit
Auszug aus LG Magdeburg, 28.10.2010 - 4 O 488/10
So muss vielmehr hinzukommen, dass der Handelnde die Unfallverhütungsvorschriften entweder gekannt hat oder ohne Weiteres auf deren Existenz schließen musste und in besonders leichtsinniger Weise sich über diese hinweggesetzt hat (vgl. OLG Frankfurt/M. VersR 1996, 126, 127).